Legionellen nachgewiesen: Was muss der Betreiber jetzt tun?
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionella spec. je 100 ml erreicht, entstehen konkrete Handlungspflichten. Entscheidend ist jetzt nicht hektischer Aktionismus, sondern eine saubere Reihenfolge aus Meldung, Ursachenklärung, Ortsbesichtigung, Risikoabschätzung und passenden Maßnahmen.

1 · Meldung und Befund zuerst klären
§ 51 TrinkwV verpflichtet den Betreiber zur unverzüglichen Anzeige an das Gesundheitsamt, sofern ihm nicht bereits der Nachweis vorliegt, dass die zugelassene Untersuchungsstelle die Anzeige vorgenommen hat. Genau deshalb prüfen wir zuerst Befund und Meldeweg.
2 · Ursachenklärung statt Einzelmaßnahme
Die Ursachenklärung muss eine Ortsbesichtigung und die Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der betroffenen Trinkwasserinstallation einschließen. Der Laborwert allein erklärt die Ursache noch nicht.
3 · Schriftliche Risikoabschätzung erstellen
Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts verlangt § 51 TrinkwV eine schriftliche Risikoabschätzung. Sie führt Befund, Anlagenzustand, technische Abweichungen, Nutzung und erforderliche Maßnahmen zusammen.
Stand 05.10.2026 · Primärquellen: Trinkwasserverordnung § 51, § 53 und Anlage 3 Teil II. Technischer Maßnahmenwert Legionella spec.: 100 KBE/100 ml. Status: geltendes Recht.
Primärquelle: § 51 TrinkwVSie haben einen positiven Befund? Schicken Sie ihn uns.
Wir ordnen ein, was bereits gemeldet wurde, welche Pflichten jetzt tatsächlich greifen und welche fachlichen Schritte für die konkrete Liegenschaft sinnvoll sind.
Legionellenbefund einordnen lassen