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LEGIONELLENUNTERSUCHUNG · PFLICHT & FRISTEN

Muss Ihre Liegenschaft auf Legionellen untersucht werden?

Kurzantwort: Eine Untersuchungspflicht besteht nicht für jedes Gebäude. Entscheidend sind Nutzung, Art der Trinkwassererwärmung, Leitungsvolumen, Duschen bzw. Vernebelung und die Gebäudeart. Casatech prüft das für Ihre Objekte und organisiert anschließend den kompletten Untersuchungsablauf.

Trinkwasser-Probenahme an einer Anlage
VORLÄUFIGE FOTODOKUMENTATION

Wann besteht grundsätzlich eine Untersuchungspflicht?

§ 31 TrinkwV erfasst bestimmte Gebäude mit gewerblicher oder öffentlicher Trinkwasserabgabe, entsprechender zentraler Trinkwassererwärmung und Duschen oder anderen Einrichtungen mit Vernebelung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser konkreten Pflicht ausgenommen.

Wie häufig muss untersucht werden?

Bei Gebäudewasserversorgungsanlagen mit ausschließlich gewerblicher Tätigkeit grundsätzlich mindestens alle drei Jahre. Bei öffentlicher Tätigkeit grundsätzlich mindestens jährlich, soweit das Gesundheitsamt kein längeres Intervall festlegt. Für besonders sensible Einrichtungen gelten zusätzliche Einschränkungen.

Wann ist die erste Untersuchung fällig?

Bei einer neu in Betrieb genommenen untersuchungspflichtigen Wasserversorgungsanlage muss die erste Legionellenuntersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen.

Stand 05.10.2026 · Primärquelle: Trinkwasserverordnung § 31. Ergänzend: UBA-Empfehlung zur systemischen Untersuchung auf Legionellen, Stand 13.10.2025. Status: geltendes Recht + behördliche Empfehlung.

Primärquelle: § 31 TrinkwV

Sie müssen die Pflicht nicht selbst aus der TrinkwV herauslesen.

Senden Sie uns Objektart, Nutzung und Angaben zur Warmwasserbereitung. Wir prüfen den Untersuchungsbedarf und organisieren bei Bedarf Probenahme, Labor, Befund und Wiedervorlage.

Untersuchungsbedarf prüfen lassen