Was ist eine Risikoabschätzung bei Legionellen – und wann wird sie gebraucht?
Eine Risikoabschätzung ist keine längere Beschreibung des Laborbefunds. Sie bewertet, warum eine Trinkwasserinstallation hygienisch auffällig ist, welche technischen oder betrieblichen Ursachen vorliegen und welche Maßnahmen zur Risikobeherrschung erforderlich sind.

Wann ist sie verpflichtend?
Wird bei Legionella spec. der technische Maßnahmenwert nach Anlage 3 Teil II TrinkwV erreicht, fordert § 51 TrinkwV eine schriftliche Risikoabschätzung. Sie ist damit ein eigener Betreiberpflicht-Schritt neben Ursachenklärung und Ortsbesichtigung.
Was muss fachlich hinein?
Die Bewertung muss die konkrete Anlage betrachten: Befunde, Warmwasserbereitung, Verteilung, Zirkulation, Temperaturen, Nutzung, Stagnation, technische Abweichungen und weitere relevante Randbedingungen. Ein pauschales Textmuster reicht dafür nicht.
Was ändert sich durch neue Regelwerke?
Die fachliche Methodik entwickelt sich weiter. Der Entwurf VDI 6023 Blatt 2 E 2026 ist dafür aktuell relevant, bleibt aber bis zu einer endgültigen Veröffentlichung als Entwurf zu kennzeichnen. Wir trennen deshalb geltende Pflicht und fachliche Entwicklung sichtbar voneinander.
Stand 05.10.2026 · Primärquelle: Trinkwasserverordnung § 51. Fachentwicklung: VDI 6023 Blatt 2 E, Ausgabe 2026 – ausdrücklich Entwurfsstatus. Geltende Pflicht und Entwurfsstand werden getrennt behandelt.
Primärquelle: § 51 TrinkwVRisikoabschätzung nicht als Papierpflicht behandeln.
Sie soll die technische Ursache greifbar machen und einen belastbaren Maßnahmenweg liefern. Casatech verbindet dafür Befund, Ortsbegehung und Anlagenbewertung.
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